Rechtliches

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 DSGVO — Muster zum Abschluss zwischen Kunde und Anbieter

Dieses Dokument wird erst mit beiderseitiger Unterzeichnung wirksam. Es ist nur erforderlich, wenn der Anbieter im Rahmen der beauftragten Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet — etwa beim Betrieb einer gehosteten Instanz oder beim Support mit Zugriff auf Kundensysteme. Bei reiner Lizenzüberlassung ohne Datenzugriff wird kein Auftragsverarbeitungsvertrag benötigt.

Parteien

Verantwortlicher (Auftraggeber):
[Firma, Anschrift, vertreten durch]

Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer):
Andre Stockmann, astockmade Solutions,
Otto-Knöpfer-Straße 8, 99310 Arnstadt

1. Gegenstand und Dauer

Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Rahmen der zwischen den Parteien vereinbarten Hauptleistung. Die Laufzeit entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages; der Auftragsverarbeitungsvertrag endet automatisch mit diesem.

2. Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung

Art und Zweck: Betrieb, Bereitstellung, Wartung und Support der beauftragten Software beziehungsweise des beauftragten Dienstes einschließlich Fehleranalyse und Datensicherung. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu diesem Zweck und nicht zu eigenen Zwecken des Auftragnehmers.

Der Ort der Verarbeitung ist die Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise das Gebiet der Europäischen Union. Eine Verarbeitung in einem Drittland findet nur nach vorheriger Zustimmung des Verantwortlichen und nur bei Vorliegen der Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO statt.

3. Art der Daten und Kategorien betroffener Personen

DatenartenBetroffene Personen
Stammdaten, Kontaktdaten, Vertrags- und Abrechnungsdaten, Nutzungs- und Protokolldaten, Inhaltsdaten der jeweiligen Anwendung [projektspezifisch ergänzen] Beschäftigte, Ansprechpartner und Nutzer des Verantwortlichen sowie weitere in den Anwendungsdaten enthaltene Personen [ergänzen]
Sollen besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten, verarbeitet werden, ist dies hier ausdrücklich aufzunehmen und mit gesonderten Schutzmaßnahmen zu hinterlegen.

4. Weisungsrecht

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet; in diesem Fall teilt er dies vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht verbietet.

Der Auftragnehmer informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.

5. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet die mit der Verarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit, soweit sie nicht bereits einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verpflichtung besteht über das Ende der Tätigkeit hinaus fort.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO

Der Auftragnehmer darf die Maßnahmen fortentwickeln, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

7. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der nachfolgend genannten Unterauftragsverarbeiter zu:

UnternehmenLeistungOrt
Hostinger International Ltd.Serverinfrastruktur, HostingEU
Stripe Payments Europe Ltd.Zahlungsabwicklung, RechnungsstellungEU / USA

Weitere Unterauftragsverarbeiter teilt der Auftragnehmer mindestens vier Wochen vor Beauftragung in Textform mit. Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Der Auftragnehmer verpflichtet Unterauftragsverarbeiter auf ein Schutzniveau, das dem dieses Vertrages entspricht.

8. Unterstützungspflichten

Der Auftragnehmer unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen des Zumutbaren bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen nach Art. 15 bis 22 DSGVO, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen nach Art. 35 DSGVO sowie bei der vorherigen Konsultation nach Art. 36 DSGVO. Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragnehmer, leitet dieser das Anliegen unverzüglich weiter und beantwortet es nicht selbst.

9. Meldung von Verletzungen

Der Auftragnehmer meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, und stellt die zur Erfüllung der Pflichten aus Art. 33 und 34 DSGVO erforderlichen Informationen bereit.

10. Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung der Verarbeitungsleistung löscht der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten oder gibt sie nach Wahl des Verantwortlichen zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Datensicherungen werden im Rahmen des regulären Sicherungszyklus gelöscht. Die Löschung wird auf Verlangen bestätigt.

11. Nachweise und Kontrollen

Der Auftragnehmer stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen. Vor-Ort-Kontrollen sind mit angemessener Vorankündigung während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs zulässig.

12. Schlussbestimmungen

Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen dieses Vertrages in datenschutzrechtlicher Hinsicht vor. Änderungen bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht.

VerantwortlicherAuftragsverarbeiter
Ort, Datum, UnterschriftOrt, Datum, Unterschrift

Stand: August 2026