Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Andre Stockmann, astockmade Solutions, Otto-Knöpfer-Straße 8, 99310 Arnstadt (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden über die Überlassung von Software, Lizenzen und Datenbereitstellungsdiensten.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht gesondert widersprochen wird.
2. Vertragsgegenstand
Der Anbieter überlässt dem Kunden je nach Bestellung Software zur Nutzung auf Zeit, Zugang zu Datenbereitstellungsdiensten über eine Programmierschnittstelle oder eine Kombination aus beidem. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung.
Eine bestimmte Beschaffenheit wird nur zugesagt, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Öffentliche Äußerungen und Werbeaussagen stellen keine Beschaffenheitsangabe dar.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte ist kein bindendes Angebot. Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder mit der Bereitstellung des Lizenzschlüssels zustande.
4. Preise und Zahlung
- Preise gelten je Lizenzlaufzeit gemäß Produktbeschreibung, üblicherweise für zwölf Monate.
- Die Zahlung erfolgt wahlweise über den Zahlungsdienstleister Stripe oder auf Rechnung per Überweisung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
- Bei Zahlung auf Rechnung wird die Lizenz nach Zahlungseingang aktiviert, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist auszusetzen.
5. Nutzungsrechte an der Software
- Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Software für die Dauer der Lizenzlaufzeit im eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen.
- Die Lizenz gilt für die bei Bestellung angegebene Anzahl an Benutzern beziehungsweise Installationen.
- Eine Weitergabe der Software oder des Lizenzschlüssels an Dritte, eine Unterlizenzierung sowie die Nutzung für Dritte im Wege des Rechenzentrumsbetriebs sind ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet.
- Dekompilierung ist nur in den Grenzen des § 69e UrhG zulässig.
6. Datenbereitstellung, Nutzung und Weiterverbreitung
Soweit der Vertrag die Bereitstellung von Daten über eine Schnittstelle umfasst, gilt ergänzend:
- Der Kunde darf die bereitgestellten Daten für die Dauer des Vertrages im eigenen Geschäftsbetrieb und in eigenen Produkten verarbeiten, auswerten und den Endnutzern seiner Produkte als Bestandteil der Anwendung zugänglich machen.
- Nicht gestattet sind die Weiterverbreitung, der Weiterverkauf, die Unterlizenzierung oder die öffentliche Bereitstellung des Datenbestandes als solchem, ganz oder in wesentlichen Teilen, sowie der Aufbau eines konkurrierenden Bereitstellungsdienstes aus den überlassenen Daten.
- Nach Vertragsende darf der Kunde bereits in seine Systeme übernommene Daten für den laufenden Betrieb weiterverwenden. Ein Anspruch auf weitere Aktualisierungen besteht nicht.
- Der Anbieter behält sich alle Rechte an der Zusammenstellung, Aufbereitung und Struktur des Datenbestandes vor.
7. Testphase
Sofern angeboten, kann ein Produkt für den angegebenen Zeitraum unentgeltlich getestet werden. Die Testphase endet automatisch. Eine automatische kostenpflichtige Verlängerung findet nicht statt. Während der Testphase besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit oder Support.
8. Laufzeit und Kündigung
- Verträge werden für die in der Produktbeschreibung genannte Laufzeit geschlossen, üblicherweise zwölf Monate ab Aktivierung.
- Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Der Anbieter weist rechtzeitig vor Ablauf auf das Vertragsende hin.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt.
9. Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der über das Internet bereitgestellten Dienste. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesagt, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Wartungsfenster werden nach Möglichkeit angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt.
10. Mängel
Der Anbieter behebt Mängel der überlassenen Software innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder Bereitstellung einer mangelfreien Fassung. Schlägt dies zweimal fehl, kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen. Mängel sind nachvollziehbar zu beschreiben.
11. Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang übernommener Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf das für zwölf Monate zu zahlende Entgelt des betroffenen Produkts.
- Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
12. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Verarbeitet der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; ein Muster steht unter avv.html bereit.
13. Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für künftige Vertragsverhältnisse ändern. Für laufende Verträge gelten Änderungen nur, wenn der Kunde ihnen zustimmt oder ihnen nach Hinweis auf die Änderung und die Widerspruchsmöglichkeit nicht innerhalb von sechs Wochen widerspricht.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Arnstadt, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand: August 2026